Palliativteam Limburg-Weilburg

Ihr Team für die spezialisierte ambulante Versorgung palliativer Patienten im Landkreis Limburg-Weilburg

Was wir für Sie tun:

Die meisten Patientinnen und Patienten haben auch bei einer schweren, lebenslimitierenden Erkrankung den Wunsch den letzten Lebensabschnitt in ihrer vertrauten Umgebung zu verbringen und dort bis zum Tod versorgt zu werden.

Unser Palliativ-Team widmet sich mit vollem Engagement dem Ziel diesen Schwerkranken und Sterbenden ein möglichst schmerzfreies, menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Tode in der häuslichen Umgebung, wie auch in stationären Pflegeeinrichtungen, zu ermöglichen.

Durch eine spezialisierte ärztliche und pflegerische Betreuung sollen quälende Symptome gelindert werden und durch die Einbindung hospizlicher, seelsorgerischer und sozialdienstlicher Kompetenzen eine umfassende Versorgung der Kranken und ihrer Familien erreicht werden.

Fröhliche Menschen

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Unter palliativer Versorgung versteht man die aktive, ganzheitliche von Patientinnen und Patienten, die an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden.

Als Ergänzung zur allgemeinen Palliativen Versorgung (AAPV) durch Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste, ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für besondere Versorgungssituationen vorgesehen.

Fröhliche Menschen

Was heißt palliativ?

Der Begriff palliativ bezeichnet therapeutische Maßnahmen, die nicht auf die Heilung einer Erkrankung, sondern auf die Linderung der durch sie ausgelösten Beschwerden (Symptome) ausgerichtet sind.

Wege in die Versorgung

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine Leistung der gesetzlichen und einer überwiegenden Zahl privater Krankenkassen. Voraussetzung für die Aufnahme in die SAPV- Versorgung ist eine durch den Hausarzt oder das Krankenhaus ausgestellte Verordnung.

Kontakt zu Büro des Palliativteams

Verordnung durch Krankenhaus- oder Hausarzt

Persönlicher Kontakt durch Arzt und Pflegekraft des Palliativteams

Routinemäßige Versorgung und 24Std. Rufbereitschaft

Weiterführende Informationen

Wir möchten Ihnen hier Informationen bereitstellen, die Ihnen bei Ihren Anliegen eine Orientierung geben können. Natürlich stehen wir Ihnen darüber hinaus auch persönlich zur Verfügung und beraten Sie gerne zu Ihren Fragen und Wünschen.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument, um Ihre medizinische Versorgung im Fall einer schweren Erkrankung oder im Sterbeprozess selbst zu bestimmen. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

SAPV Verordnung

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein besonderes Angebot für schwerstkranke und sterbende Menschen, die eine umfassende medizinische und pflegerische Betreuung in ihrer vertrauten Umgebung benötigen. Die SAPV-Verordnung wird von behandelnden Ärzten ausgestellt und ermöglicht eine intensive, multiprofessionelle Versorgung durch spezialisierte Palliativteams.

Gesetzlicher Anspruch

Jeder Mensch hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Palliativversorgung. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert und umfasst sowohl die allgemeine als auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Ziel ist es, schwerstkranken und sterbenden Patienten ein schmerzfreies und würdevolles Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Liebe mit Händen geformt